Günther Reichle als Sprecher der Ortsgruppe Menden verabschiedet

OG-Sprecher und stellv. OG-Sprecher*in wurden neu gewählt

vlnr: Günther und Irmgard Reichle werden von Karin Ventur und Christa Waschke mit Präsent und Blumen verabschiedet. © ADFC Menden / M. Dinslage

Fast 9 Jahre lang lenkte er die Geschicke der Mendener Ortsgruppe des ADFC. Unterstützt wurde er dabei immer von seiner Frau Irmgard. Nun wurden Irmgard und Günther Reichle im großen Kreis der ADFC-Gemeinde beim Radlertreff im Haus Oberkampf in Menden verabschiedet. Gemeinsam werden beide im April das Sauerland verlassen und zurück in ihre alte Heimat nach Oberschwaben ziehen.

In den zurückliegenden knapp 9 Jahren hat Günther Reichle zusammen mit vielen Aktiven den ADFC Menden zu einer starken Stimme der Radfahrenden gemacht, die auch bei Verwaltung und Politik gehört wurde. Neben seiner erfolgreichen Tätigkeit als Sprecher der Ortsgruppe Menden war Günther Reichle auch für die Fraktion Bündnis 90/GRÜNE als sachkundiger Bürger Mitglied im Mobilitätsausschuss und im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung und das Feuerwehrwesen der Stadt Menden.

Als Überraschung hatten Christa und Günter Waschke zum Radlertreff langjährige Wegbegleiter und Freunde von Irmgard und Günther als Gäste eingeladen, die sich mit persönlichen Worten und Geschenken ebenfalls offiziell von den beiden verabschiedet haben. Erst danach konnte Günther Reichle mit seiner ursprünglich geplanten Tagesordnung des Radlertreffs starten. Hierbei berichtete Günther Reichle über die Gründungsversammlung vom 20.05.2015 der damaligen Ortsgruppe des ADFC Menden Fröndenberg. Als Gründungsmitglied wurde Günther Reichle in dieser Versammlung zum Sprecher gewählt und hat dieses Amt bis heute ausgeübt.

Für die Ortsgruppe Menden steht nunmehr ein Neuanfang an, da auch die bisherige stellvertretende Ortsgruppensprecherin Christa Waschke ihr Amt nicht weiter ausüben wird. Nachdem sich kein Kandidat zur Wahl gestellt hat wurde Günter Waschke zur Wahl vorgeschlagen. In der folgenden Wahl wurde er einstimmig zum neuen Sprecher der OG Menden gewählt. Zum stellvertretenden OG-Sprecher wurde der nicht anwesende Matthias Kaup ebenfalls einstimmig gewählt. Matthias Kaup hatte sich vorab für eine Kandidatur als stellv. OG-Sprecher bereit erklärt.

Die Aufgaben von Irmgard Reichle als Webmaster*in für die OG Menden übernimmt zukünftig Oliver Hollmann.

Der ADFC Menden dankt dem Ehepaar Irmgard und Günther Reichle für ihre jahrelange, erfolgreiche Arbeit für den ADFC Menden und wünscht ihnen alles Gute in ihrer neuen „alten“ Heimat.

Die neuen OG-Sprecher freuen sich, die erfolgreiche Arbeit des ADFC Menden fortführen zu dürfen.


https://menden-sauerland.adfc.de/neuigkeit/guenther-reichle-als-sprecher-der-ortsgruppe-menden-verabschiedet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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